Urheberrechte


Hinweise für Veranstalter. 

Als Mitglied der VG-Wort registriere ich dort alle in der Edition Room 28 erschienenen Werke.


Für alle Bücher der Edition Room 28 gilt:

© Alle Rechte vorbehalten. Die Texte und Abbildungen in diesem Buch sind urheberrechtlich geschützt. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung der Autorin vervielfältigt oder wiedergegeben werden.


Ignorierung und Verletzung des Urheberrechts

Allzu oft ist es geschehen, dass aus Büchern der Edition Room 28 gelesen wurde, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen und die Genehmigung dazu einzuholen. Dies verletzt sowohl die Autoren- und Urheberrechte wie auch die Verlagssrechte. Denken Sie bitte daran, dass bei jeglicher Nutzung und öffentlichen Vorführung, ob für szenische Lesungen, Dramatisierungen oder für andere Formate - die Autorisation einzuholen ist. Dies gilt auch für Bearbeitungen.

Schreiben Sie an:


E-Mail: hannelore.brenner@room28.net


Meldepflicht bei der VG-Wort

In manchen Fällen können Sie geplante Lesungen direkt bei der VG-Wort melden:


Aus der Geschäftsordnung der VG-Wort):

VG Wort. Vortragsrecht

"Eine öffentliche Lesung muss bei der VG Wort angemeldet werden, wenn Veranstalter Texte vorlesen, die nicht von ihnen selbst geschrieben wurden. Diese Pflicht dient dazu, Lizenzgebühren für die Urheber einzuziehen und zu verteilen. Sie müssen die Veranstaltung in folgenden konkreten Fällen direkt bei der VG Wort melden:

  • Fremde Werke: Wenn Sie als Veranstalter (zum Beispiel eine Buchhandlung oder ein Kulturverein) Texte vortragen oder vorlesen lassen, die urheberrechtlich geschützt sind.
  • Die Frist: Die Anmeldung muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.

https://vgwort.de/service/faqs/vortragsrecht


Wiedergabe im Hörfunk und Fernsehen

Die Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen werden für die VG WORT von der GEMA eingezogen. Die Rechte für die öffentliche Wiedergabe durch Bild- und Tonträger werden unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar von der VG WORT wahrgenommen.


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